Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 14. Dezember 1976
§ 4

§ 4 – Verrechnung der für das zweite Halbjahr 1990 gezahlten Vermögensteuer

Die nach der Verordnung vom 27. Juni 1990 (GBl. I Nr. 41 S. 618) in der zusammengefaßten Steuerrate für das zweite Halbjahr 1990 gezahlte Vermögensteuer ist in der Jahreserklärung 1990 innerhalb der Steuerrate mit der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen zu verrechnen.

Kurz erklärt

  • Die Vermögensteuer für das zweite Halbjahr 1990 wurde durch eine Verordnung geregelt.
  • Diese Steuer ist in der Jahreserklärung 1990 anzugeben.
  • Die Vermögensteuer wird mit der Körperschaftsteuer verrechnet.
  • Auch die Gewerbesteuer wird in diese Verrechnung einbezogen.
  • Betroffen sind ehemalige volkseigene Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die in Kapitalgesellschaften umgewandelt wurden.